Aktueller Hinweis: Neue Gebühren für tierärztlichen Notdienst ab Februar 2020
Ab dem 14. Februar 2020 gelten die neuen Gebühren für den tierärztlichen Notdienst, die auch die Versorgung Ihrer Patienten in unserer Praxis betreffen. Für die alltägliche Behandlung während unserer regulären Dienst- und Sprechstundenzeiten fallen KEINE erhöhten Gebühren an!
Die Bundestierärztekammer hat ein Infoblatt zusammengestellt, das die neuen Gebühren zusammenfasst und erklärt:
Infoblatt Notdienst (PDF Download)
Die neuen Gebühren wurden vom Gesetzgeber wie folgt festgelegt:
Eine pauschale “Notdienstgebühr”: Sie beträgt 50 Euro netto zzgl. 19% Mehrwertsteuer
Ein erhöhter Gebührensatz: Im Notdienst sind tierärztliche Leistungen verpflichtend mindestens mit dem 2,0-fache Satz der GOT abzurechnen.
Wegegeld: 3,50 Euro netto je Doppelkilometer, mindestens 13,00 Euro netto (zzgl. Mehrwertsteuer)
Als Notdienstzeiten gelten nach der Verordnung: Täglich von 18.00 Uhr bis 8.00 Uhr des jeweils folgenden Tages (nachts), von Freitag 18.00 Uhr bis 8.00 Uhr des folgenden Montags (Wochenende) sowie von 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr eines gesetzlichen Feiertages.
Für weitere Informationen zum Rechtsrahmen und Sonderregelungen für die Landwirtschaft stehen wir Ihnen gern zur Verfügung!
Info: Wann liegt ein Notfall vor?
Auszug aus dem Notdienst-Flyer der Bundestierärztekammer:
ANZEICHEN EINES NOTFALLS
o Bewusstseinsverlust, Zusammenbruch
o Atemnot
o stärkere oder unstillbare Blutung
o sehr helle/blasse Schleimhäute
o Krampfanfälle
o Probleme beim Harnlassen
o anhaltender, blutiger Durchfall oder blutiges
o Erbrechen, zunehmende Schwäche
o plötzliche Lähmungen der Beine
o Augenverletzungen
o Verschlucken von Fremdkörpern oder Giften,
oVerbrühungen, Verbrennungen, Hitzschlag
o schwerer Verkehrsunfall
WAS IST EIN NOTFALL?
Im Notfalldienst werden Patienten außerhalb der üblichen Sprechzeiten, nachts, an Wochenenden und Feiertagen tierärztlich versorgt. Bei Notfällen sind ohne sofortige Hilfeleistung erhebliche gesundheitliche Schäden oder der Tod des Patienten zu befürchten. Einen solchen Notfall am
eigenen Haustier zu erkennen, ist durch die emotionale Verstrickung nicht immer leicht:
Sollte Ihr Haustier bereits seit einiger Zeit Symptome zeigen, die Sie nun plötzlich beunruhigen, überlegen Sie, ob der Tierarztbesuch bis zum nächsten Werktag warten kann. Denn der Notfalldienst sollte Notfällen vorbehalten sein.
Hier finden Sie das Infoblatt der Bundestierärtzekammer im Wortlaut:
Herzlich willkommen auf den Internetseiten der Tierarztpraxis Freren!
Hier finden Sie interessante Informationen zu Ihren Tieren und Wissenswertes über unsere
- Schweinebestandsbetreuungspraxis
- Rinderbestandsbetreuungspraxis
- Kleintier- und Pferdepraxis
Wir hoffen, dass Sie sich mit Ihrem Tier bei uns wohlfühlen.
Ihr Praxisteam
24-Stunden NOTDienst 05902/ 50270
- Sie erreichen uns 24 Stunden am Tag unter der Telefonnummer 05902 50270
- Außerhalb unserer Praxiszeiten, an Wochenenden und Feiertagen werden Sie automatisch auf das Bereitschaftstelefon weitergeleitet.
- Bitte beachten Sie, dass im Notdienst gemäß Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) zusätzlich zur Notdienstpauschale von 59,50 € brutto tierärztliche Leistungen mit erhöhtem Gebührensatz abzurechnen sind.